Integrationassistenten

Gemeinsam lernen


Gerecht ist nicht, wenn jeder das Gleiche bekommt. Gerecht ist, wenn jeder die gleichen Chancen bekommt, um sein Leben gut gestalten zu können.

Jedes Kind hat das Recht auf gemeinsamen Unterricht, so lautet eine UN-Konvention. Das daraus resultierende gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung entspricht unserer humanistischen Grundhaltung und spielt eine wichtige Rolle in unserer Arbeit.

So haben wir uns vor Jahren auf den Weg gemacht, um Kindern mit Behinderung qualifiziertes Personal unterstützend an die Seite stellen zu können. Unser Team verfügt über qualifizierte Integrationshelfer die sich regelmäßig weiterbilden und supervidiert werden. Für den Erfolg unserer integrativen Arbeit ist eine gute und intensive Zusammenarbeit mit dem zuständigen Lehrpersonal von großer Bedeutung.

Abgerechnet wird mit den zuständigen Jugendämtern nach § 35a KJHG und den Sozialämtern nach § 54 SGBXII. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur Beantragung einer Schulbegleitung in Schwerte.

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