OGS-Erlass Die “Offene Ganztagsschule” (OGS) ist vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen zu einer familien-, frauen- und bildungspolitischen bedeutsamen Arbeit geworden. Die rechtliche Grundlage unserer Arbeit ergibt sich aus dem Erlass des Ministers für Schule, Jugend und Kinder zur “Offenen Ganztagsschule” in der Primar- und Sekundarstufe.