OGS-Erlass
Die “Offene Ganztagsschule” (OGS) ist vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher
Rahmenbedingungen zu einer familien-, frauen- und bildungspolitischen bedeutsamen Arbeit
geworden.
Die rechtliche Grundlage unserer Arbeit ergibt sich aus dem Erlass des Ministers für Schule,
Jugend und Kinder zur “Offenen Ganztagsschule” in der Primar- und Sekundarstufe.