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OGS-Erlass

Die “Offene Ganztagsschule” (OGS) ist vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen zu einer familien-, frauen- und bildungspolitischen bedeutsamen Arbeit geworden.

Die rechtliche Grundlage unserer Arbeit ergibt sich aus dem Erlass des Ministers für Schule, Jugend und Kinder zur “Offenen Ganztagsschule” in der Primar- und Sekundarstufe.